ICNIRP – Biologische Grenzwerte für Auge und Haut
Grenzwerte für die Bestrahlung des Auges und der Haut („Maximal zulässige Bestrahlung“, „Expositionsgrenzwerte“) werden auf internationaler Ebene vom Expertengremium ICNIRP entwickelt und in Guidelines empfohlen.
Diese „biologischen“ Grenzwerte sind in komplexer Weise von der Wellenlänge der optischen Strahlung, von der Dauer des Pulses oder der Bestrahlung, von der Fleckgröße auf dem betroffenen Gewebe und vom Pulsmuster abhängig.
Diese Abhängigkeiten werden in unseren Forschungsprojekten untersucht, deren Ergebnisse in die Bestimmungen der ICNIRP einfließen. Im Vergleich zu den tatsächlichen Abhängigkeiten der direkten Bio-Effekte von der Strahlung auf Gewebe, stellen die genormten Grenzwerte jedoch immer noch Vereinfachungen dar.
Der Leiter unserer Fachgruppe, Dr. Karl Schulmeister ist seit 2003 als Mitglied bei ICNIRP benannt (derzeit: Scientific Expert Group), vorher Consulting Member, Member Standing Committee "Optics", Main Commission) und hat z. B. bei der Definition der fotochemischen Grenzwerte für Laserstrahlung im Jahr 2000 mitgewirkt, ebenso wie bei der Überarbeitung der Grenzwerte für thermische Netzhautschädigung (ICNIRP Guidelines 2013).
Die ICNIRP Guidelines und Statements können gratis heruntergeladen werden.
Veröffentlichungen mit Hintergrundinformation zu den Grenzwerten finden Sie auch im Downloadbereich.
Die von der ICNIRP auf internationaler Ebene empfohlenen Expositions-Grenzwerte für die Bestrahlung des Auges und der Haut werden einerseits für technische Normen übernommen (siehe unten), andererseits in der EU durch den national gesetzlich geregelten Arbeitnehmerschutz als verbindlich erklärt.
Das Österreichische Arbeitsinspektorat hat eine vereinfachte Sicherheitsanalyse auf Basis der Produktklassifizierung nach EN 62471 und EN 60825-1 veröffentlicht.