Normenarbeit

Laser, LED & Lampen-Sicherheit

Zusammenhang zwischen ICNIRP und IEC Normen

 

IEC TC 76 übernimmt die ICNIRP Expositions-Grenzwerte für die Bestrahlung von Auge und Haut und leitet davon Emissions-Grenzwerte (Grenzwerte für zugängliche Strahlung für Klasse 1, 1M, 2, 2M und 3R) für Produkte und Produktsicherheitsklassen ab.

Die Leistungen, die z.B. für Laser der Klasse 1 erlaubt sind, ergeben sich daher direkt aus den ICNIRP Grenzwerten für die Bestrahlung der Augen. Werden die Expositions-Grenzwerte von ICNIRP geändert, folgt automatisch eine entsprechende Änderung der Emissions-Grenzwerte durch die IEC.

Die Arbeitsgruppen der IEC TC 76 legen neben der prinzipiellen Definition der Klassen auch wichtige Mess- und Prüfverfahren fest. Aus dem Vergleich der emittierten Leistung des Produktes (gemessen mit vorgegebenen Blenden, "zugängliche Strahlung") mit den Emissions-Grenzwerten ergibt sich die Sicherheitsklasse, in die das Produkt fällt. Je nach Klasse resultieren in weiterer Folge Anforderung an die Warnschilder und Konstruktion des Produktes.

In vielen Fällen ist je nach Produktkategorie nur eine bestimmte maximale Laserklasse zugelassen, wie z.B. die Laserklasse 1 für elektrisches Spielzeug (nach IEC 62115).

Für die Anwendung der Normen IEC 60825-1 und IEC 62471 ist Hintergrundwissen über Bio-Effekte (Abhängigkeiten der Grenzwerte, wie sie von ICNIRP festgelegt werden) wie auch über Mess- und Prüfverfahren der IEC-Normen von großem Vorteil und - bei der Bewertung von komplexen Quellen - sogar notwendig. Durch unsere aktive Mitarbeit sowohl bei IEC TC 76 (Projektleiter Edition 3.0) wie auch bei ICNIRP, sowie durch unsere Forschungstätigkeiten können wir Ihnen die Kombination von Hintergrundwissen sowohl zu den relevanten IEC Normen wie auch über Bio-Effekte bieten.