Risikoanalyse über die Norm hinaus

Laser, LED & Lampen-Sicherheit

Wir können Ihnen helfen, Ihr Produkt über die Norm hinaus sicher zu konstruieren und das reelle Risiko zu charakterisieren.  

Die Klassifizierung nach IEC 60825-1 und IEC 62471 ist eine sinnvolle Vorgehensweise zur standardisierten Feststellung des prinzipiellen Gefährdungsgrades der zugänglichen Strahlung. Die Klassifizierung hat aber gleichzeitig -aufgrund der Standardisierung - für manche Produkte auch Schwächen oder ist gar nicht zutreffend. So kann die Klassifizierung den wirklichen Gefährdungsgrad für ein konkretes Produkt vollkommen überbewerten, oder in manchen extremen Fällen (z.B. große Strahldurchmesser und Exposition mit Fernrohren) sogar unterbewerten (d. h. Klasse 1 Laser können einen Augenschäden verursachen).

In einer Risikoanalyse werden die reell zu erwartenden Bestrahlungsdauern und die Höhe der Bestrahlung berücksichtigt und mit den entsprechenden Grenzwerten für das Auge und die Haut verglichen. Man kann dabei auch noch die Wahrscheinlichkeit dafür berücksichtigen, ob überhaupt eine Bestrahlung der Augen stattfindet. In einer solchen Risikoanalyse kann z. B. dargelegt werden, warum ein auf der Decke einer Fabrikshalle montierter Klasse 3B Linienlaser für die normale zweckbestimmte Verwendung sicher ist und für welche Situationen (z. B. Reinigungen des Gerätes) spezielle Maßnahmen notwendig sind. In diesen Fällen, wo die Normklassifizierung überrestriktiv ist, wird sich der Bedarf nach einer Risikoanalyse „automatisch“ von Seiten des Herstellers ergeben und auch sicherlich von Anwendern und Arbeitssicherheitsbehörden eingefordert werden.

Die prinzipielle gesetzliche Vorschrift ist, dass das Produkt „sicher“ sein muss. In Europa ist gesetzlich impliziert, dass der Hersteller eine Risikoanalyse für das spezifische Produkt durchführt. Die Gefahren sind seitens der Hersteller zu charakterisieren und die Warnungen und konstruktiven Maßnahmen sind danach festzulegen, um ein „sicheres“ Produkt zu erhalten – technische Normen sind dafür nicht immer spezifisch genug. Der Anwender ist über die konkreten Risiken für Auge und Haut, wie auch über andere Gefahren zu informieren. Falls diese Gefahren jedoch konstruktiv abgefangen werden können, dann sind die Schutzmaßnahmen konstruktiv zu realisieren (besonders wenn das Risiko entsprechend hoch ist). Eine Konstruktion bzw. Warnung nach Norm ist in manchen Fällen jedoch nicht ausreichend: Ein offener Klasse 3B Laser mit der Warn-Aufschrift „Nicht dem Strahl aussetzen“ ist als Haushaltsprodukt genauso wenig verkehrsfähig wie ein giftiges Spielzeug mit der Warn-Aufschrift „Nicht lutschen“.   

Unser zuständiger Berater, Dr. Karl Schulmeister, kennt als maßgeblicher „Ko-Autor“ der Normen IEC 60825-1 und IEC 62471 auch deren Einschränkungen und hat sich zusätzlich intensiv mit den rechtlichen Grundanforderungen für ein „sicheres“ Produkt auseinandergesetzt (e-book). 
 

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